Das Staatliche Bauamt in Weilheim hat uns mitgeteilt, dass eine Fortführung der Vorbereitung der Innenrenovierung erst nach folgenden Verfahrensschritten möglich ist, auf deren Fortgang dass Staatliche Bauamt jedoch keinen Einfluss hat: Abschluss der baulastrechlichen Prüfung durch die Regierung von Oberbayern, Haushaltsrechtliche Festsetzung durch das Staatsministerium für Unterricht und Kultus Baulastrechtliche Anerkennung durch die Diözese Augsburg […]