Renovierungsvorhaben

1. Bauabschnitt: Außenrenovierung

Dem Freistaat Bayern obliegt die subsidiäre Baupflicht an der Pfarrkirche St. Martin. Dies ist die bestehende öffentlich-rechtliche Verpflichtung zur Erhaltung und Wiederherstellung von Kultusgebäuden. In 2002 erhielt das Staatliche Bauamt Weilheim den Planungsauftrag für die Gesamtinstandsetzung. Im 1. Bauabschnitt sollen vorrangig die substanzerhaltenden Maßnahmen durchgeführt werden, die vom Staat zu tragen und unabdingbar notwendig sind.

Als Grundlage für die durchzuführenden Instandsetzungs- und Restaurierungsmaßnahmen wurden entsprechende Planungen und Voruntersuchungen durchgeführt und Gutachten erstellt:

– Baugrunduntersuchungen

– Konstruktive statische Untersuchungen für das gesamte Bauwerk

– Tragwerksgutachten für Chor, Schiff und Turm

– Untersuchung und Gutachten zu den raumklimatischen Bedingungen sowie zur Feuchte- und Salzbelastung

– Untersuchung zum Zustand der Putzfassaden

– Befunduntersuchung zur Fassung der Südfassade im Chorbereich

– Gutachten zum Zustand und zur Restaurierung des Hauptportals und der Haupteingangstüren

– Gutachten zum Zustand der Glockenanlage und zur Arbeitssicherheit und Unfallverhütung

– Prüfung der Blitzschutzanlage und der elektrischen Anlagen

– Untersuchung und Zustandsbericht Regenwasserkanäle

– Erstellung von Baubestandsplänen und Elektorbestandsplänen

– Erstellung eines Baustelleneinrichtungsplans und eines Entwässerungsplanes

– Klärung sicherheitsrelevanter Belange durch den Baustellenkoordinator

In den vorstehenden Voruntersuchungen wurde der derzeitige Bauzustand ausführlich dokumentiert. Zusammengefasst ergibt sich aktuell folgendes Schadensbild:

– An den Nahtstellen zum Ost- und Westflügel des Klosters, zum Kanzelaufgang und zum Turm zeigen sich umfangreiche Riss-

bilder, an der Süd- und Nordfassade tiefgreifende und durchgehende Risse. Am Kanzelanbau fehlt eine ausreichende Gründung

– Die bereits behobenen Schäden an der Putzdecke des Chorgewöbes hatten ihre Ursache in Zugspannungen

– Im Turm sind einzelne Mauerwerksausbrücke im Innern erkennbar

– Schäden am Dachstuhl. Eine Längsaussteifung des Dachstuhls fehlt völiig. Es besteht eine leichte Verschiebung

– Die Ziegeldeckung des Kirchendaches ist in einem sehr schlechten Zustand. Die hohen Bäume an der Nordseite bewirken eine

fast ganzflächige Bemoosung des Daches

– Die Schieferdeckung am Turm wurde bereits erneuert und ist nur in einzelnen Teilbereichen schadhaft

– Die Gesimsabdeckungen, Wandanschlüsse, Kehlbleche, Traufbleche, Dachrinnen und Fallrohre aus ungestrichenem, verzinktem

Blech sind z. T. schadhaft bzw. zu gering bemessen

– Die Vergoldung an Turm- und Firstkreuzen ist abgewittert

– Aussenputz und Aussenanstrich weisen großflächige sichtbare Schäden auf

– Zahlreiche Überputzungen bewirkten zahlreiche Hohllagen, Risse und Abplatzungen

– Die Gesimsabdeckungen und Fensterbleche aus ungestrichenem, verzinktem Blech sind schadhaft

– Aussentüren und Fenster sind schadhaft

– Die Holzfenster und -jalousien am Turm und die Holzfenster am Kanzelaufgang sind in einem irreparablen Zustand

– Die Verkittung an sämtlichen Kirchenfenstern ist schadhaft, Gläser sind z. T. gebrochen

– An der Haupteingangstüre fehlen Holzteile bzw. haben sich gelockert. Der Schützüberzug ist abgewittert

– Die Natursteinteile am Hauptportal weisen einzelne Fehlstellen auf und sind verschmutzt. Die Fugen sind meist defekt

– Umfangreiche Sicherheitsmängel an Podesten, Treppen, Geländern und Handläufen im Turm

– Die elektrische Installation sowie die Heizungsanlage weisen Mängel auf bzw. entsprechen nicht mehr dem aktuellen Stand der

Technik

– Die Blitzschutzanlage weist Mängel auf. Die wesentlichen Mängel wurden sofort beseitigt

– Im Kirchturm besteht keine Löschwasserversorgung

– Die Ortbetonplatten im Traufbereich und am Turm begünstigen die Durchfeuchtung des Sockelbereichs

– Die Entwässerungsleitungen zur Dachwasserableitung weisen erhebliche Mängel auf

Kosten der Außeninstandsetzung:

Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen                      1.810.000 €.

Davon entfallen auf:

– Staat                                                                            1.500.000 €

– Kirche gesamt                                                                 310.000 €

– Kirche (unter Berücksichtigung des Zuschusses)                237.500 €

– Zuschuss                                                                          72.500 €

Die Mittel für Baumaßnahmen an Kirchen, die der staatlichen Baupflicht unterliegen, werden vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht den Regierungen zugewiesen und von den Regierungen nach Dringlichkeit verteilt. Da die Mittelzuweisungen weit unter den Anforderungen der Bauämter zurückbleiben, können derzeit nur die laufenden und die dringendsten neuen Baumaßnahmen bedient werden.

Die Regierung von Oberbayern hat im Mai 2011 mitgeteilt, dass von staatlicher Seite aufgrund der angespannten Haushaltslage im Jahr 2011 nicht mehr mit einer Mittelzuweisung für die Außenrenovierung der Pfarrkirche St. Martin, Bernried, gerechnet werden kann. Der Baubeginn der Außeninstandsetzung kann daher aller Voraussicht nach erst im Jahr 2012 erfolgen. Zwischenzeitlich können jedoch die entsprechenden vorbereitenden Planungsarbeiten durch das staatliche Hochbauamt Weilheim  erfolgen.

Die Finanzierung des auf die Kirche entfallenden Anteils an der Außenrenovierung ist bereits gesichert. Die Diözese Augsburg beteiligt sich mit Kirchensteuermitteln in Höhe von 142.500 € an den baulichen Kosten der Außenrenovierung.

Beginn und Dauer der Außeninstandsetzung:

Im Vorgriff auf die Außeninstandsetzung der Pfarrkirche hat am 10. Januar 2011 die Innenrestaurierung des Kirchturms begonnen. Diese Baumaßnahme wird voraussichtlich im Juni 2011 abgeschlossen werden. Die geschätzten Kosten betragen 106.000 €.

Anmerkung: Der Turm ist seit Anfang 2008 wegen erheblicher Sicherheitsmängel gesperrt.

Für die Außensanierung der Pfarrkirche St. Martin, Bernried, wird mit einem Baubeginn in 2012 und einer Gesamtbauzeit von 15 Monaten gerechnet.

2. Bauabschnitt: Innenrenovierung

Der Bauantrag für die Inneninstandsetzung der Pfarrkirche St. Martin wird derzeit vom Staatlichen Bauamt Weilheim vorbereitet. Die Kosten der Innenrenovierung betragen nach einer Grobschätzung rd. 1.500.000 – 2.000.000 €. Der Kirchenanteil beträgt ca. 1.200.000 €.

Evtl. davon förderfähige Kosten sind noch nicht ermittelt.

Im Einzelnen sind aus heutiger Sicht folgende Innenrenovierungsmaßnahmen erforderlich:

– Ausbesserungsarbeiten an Putz- und Mauerwerk im Innenbereich / Beseitigung von Feuchteschäden

– Raumschale der Kirche: Reinigung der Wandflächen und Neufassung / Farberneuerung Innenraum und Sakristei

– Stukkierungen reinigen, festigen, fassen und teilweise ergänzen

– Figuren und Vergoldungen reinigen und ausbessern

– Erneuerung der Heizungsanlage (Kirche/Chorraum/Sakristei)

– Anpassung/Erneuerung der Elektroinstallation an den aktuellen Stand der Technik

– Altäre -Haupt- und Seitenaltäre: Ausbesserungsarbeiten an Bodenfließen und Altartreppen

(Liturgisches Gesamtkonzept für Altar / Ambo / Taufbecken)

– Erneuerung der Beleuchtung des Altarraums und des Kirchenschiffs

– Erneuerung der Tontechnik in der Kirche (inkl. Verbindung zur Sakristei und Orgel)

– Funksteuerung der Kirchenglocken

– Erneuerung des Glockenstuhles im Kirchturm

– Instandsetzen der Chortreppe. Befestigung und Farbanstrich Chorbrüstung

– Orgel von der Wand rücken und Einbau einer Feuerschutztür für den Motor

Im Anschluss an die Innensanierung der Pfarrkirche St. Martin ist die Renovierung der Orgel vorgesehen.

Die Innensanierung kann erst nach Abschluss des 1. Bauabschnitts (Außenrenovierung) durchgeführt werden.

Die Kosten der Innensanierung müssen im Wesentlichen von der Kirchengemeinde getragen werden. Alle möglichen Zuschüsse aus Mitteln des Denkmalschutzes sowie aus Mitteln der Diözese Augsburg werden zur Finanzierung mit herangezogen.