Beginn der Inneninstandsetzung frühestens Anfang 2019

Das Staatliche Bauamt in Weilheim hat uns mitgeteilt, dass eine Fortführung der Vorbereitung der Innenrenovierung erst nach folgenden Verfahrensschritten möglich ist, auf deren Fortgang dass Staatliche Bauamt jedoch keinen Einfluss hat:

  • Abschluss der baulastrechlichen Prüfung durch die Regierung von Oberbayern,
  • Haushaltsrechtliche Festsetzung durch das Staatsministerium für Unterricht und Kultus
  • Baulastrechtliche Anerkennung durch die Diözese Augsburg
  • Kostenübernahmeerklärung der Kirche
  • Ausführungsauftrag durch das Staatsministerium für Unterricht und Kultus über die Regierung von Oberbayern an das Staatliche Bauamt Weilheim
  • Bereitstellung der Mittel durch Kirche und Freistaat Bayern

Anschließend könnte das Staatliche Bauamt Weilheim die Ausführungsplanung erstellen und die erforderlichen Ausschreibungen durchführen.

Es ist somit davon auszugehen, dass mit der Baumaßnahme frühestens Anfang 2019 begonnen werden kann.

Das Staatliche Bauamt prüft jedoch, ob im Vorfeld noch fehlende weitere Erkundungen (z.B. Anlegen von Musterflächen und -restaurierungen an der Raumschale sowie der Ausstattung und ein Restaurierungskonzept u.a. für den Wandaltar) durchgeführt werden können um damit eine Verkürzung des Zeitraums der Ausführungsplanung nach Erteilung des Ausführungsauftrages erreichen zu können.