Ab Februar 2014 erfolgt eine Vereinheitlichung des Zahlungsverkehrs in € in Europa. SEPA (Single Euro Payments Area) wird den bisherigen Zahlungsverkehr vollständig ersetzen. Alle Überweisungen und alle Lastschriften sind davon betroffen.
Bisher sind auf Überweisungen und Lastschriften Kontonummer des Auftraggebers / Empfängers und die Bankleitzahl des Empfängers anzugeben. Diese werden künftig abgelöst durch:
IBAN: International Bank Account Nummer (Standardisierte Internationale Bankkontonummer mit Länderkennzeichen und Prüfnummer mit 22 Stellen)
BIC: Business Identifier Code (international standardisiert, Vergleichbar mit der Bankleitzahl in Deutschland
Ab 01.01.2014 wird der Förderverein nur mehr im neuen Lastschriftverfahren SEPA die Mitgliedsbeiträge einziehen:
Wichtig:
Von den Mitgliedern ist nichts zu veranlassen. Der Förderverein verwendet die bisher vorliegenden Einzugsermächtigungen der Mitglieder ab dem 01.01.2014 als SEPA Mandat. Die Gläubiger-ID des Fördervereins für den Lastschrifteinzug lautet: DE78ZZZ00000250377. Als Mandatsreferenz verwendet der Förderverein die jeweilige Mitgliedsnummer des Zahlungspflichtigen.
Vorankündigung:
Der Förderverein zieht den Mitgliedsbeitrag jährlich zum 31.01. ein. Fällt dieser Tag nicht auf einen Bankarbeitstag, erfolgt der Einzug am unmittelbar darauf folgenden Bankarbeitstag.