Einzug von Mitgliedsbeiträgen – SEPA Lastschriftverfahren

Ab Februar 2014 erfolgt eine Vereinheitlichung des Zahlungsverkehrs in € in Europa. SEPA (Single Euro Payments Area) wird den bisherigen Zahlungsverkehr vollständig ersetzenAlle Überweisungen und alle Lastschriften sind davon betroffen.

Bisher sind auf Überweisungen und Lastschriften Kontonummer des Auftraggebers / Empfängers und die Bankleitzahl des Empfängers anzugeben. Diese werden künftig abgelöst durch:

IBAN:    International Bank Account Nummer (Standardisierte Internationale Bankkontonummer mit Länderkennzeichen und Prüfnummer mit 22 Stellen)

BIC:       Business Identifier Code (international standardisiert, Vergleichbar mit der Bankleitzahl in Deutschland

Ab 01.01.2014 wird der Förderverein nur mehr im neuen Lastschriftverfahren SEPA die Mitgliedsbeiträge einziehen:

Wichtig:

Von den Mitgliedern ist nichts zu veranlassen. Der Förderverein verwendet die bisher vorliegenden Einzugsermächtigungen der Mitglieder ab dem 01.01.2014 als SEPA Mandat. Die Gläubiger-ID des Fördervereins für den Lastschrifteinzug lautet: DE78ZZZ00000250377. Als Mandatsreferenz verwendet der Förderverein die jeweilige Mitgliedsnummer des Zahlungspflichtigen.

Vorankündigung:

Der Förderverein zieht den Mitgliedsbeitrag jährlich zum 31.01. ein. Fällt dieser Tag nicht auf einen Bankarbeitstag, erfolgt der Einzug am unmittelbar darauf folgenden Bankarbeitstag.